Information über die geplante Einführung des Faches „Islamischer Unterricht“ als reguläres Wahlpflichtfach ab dem Schuljahr 2021/2022

Sehr geehrte, liebe Eltern,
der Islamische Unterricht, den Ihr Kind derzeit besucht, findet bislang im Rahmen eines befristet angelegten „Modellversuchs“ statt.
Ab dem Schuljahr 2021/2022 soll er an den bayerischen Grund- und Mittelschulen dauerhaft als reguläres Wahlpflichtfach eingerichtet werden – derzeit wird noch die Änderung des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) vorbereitet, was voraussichtlich im Sommer 2021 abgeschlossen sein wird. Dennoch möchten wir Sie schon jetzt über das neue Wahlpflichtfach informieren.
Warum wird Islamischer Unterricht nun als Wahlpflichtfach eingeführt?
Islamischer Unterricht hat bisher nur im Rahmen eines Modellversuches stattgefunden, d.h. es gab noch keine gesetzliche Grundlage für Islamischen Unterricht als reguläres Fach. Islamischer Unterricht soll mit der Änderung der Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes und der Einführung als Wahlpflichtfach nunmehr dauerhaft als Fach verankert werden.

Was ändert sich, was bleibt?
Islamischer Unterricht wird weiterhin in deutscher Sprache angeboten.
Er soll als staatliches Angebot den Schülerinnen und Schülern in deutscher Sprache fundiertes und authentisches Wissen über die islamische Religion sowie eine grundlegende Werteorientierung im Geiste des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung vermitteln.
Der Islamische Unterricht steht in der guten Tradition des Unterrichts im bisherigen Modellversuch. Im Islamischen Unterricht geht es jedoch nicht um eine Erziehung zum Glauben, denn er ist kein Religionsunterricht. Im Islamischen Unterricht soll Wissen über die Weltreligion Islam vermittelt werden. Der Islamische Unterricht ist speziell auf muslimische Schülerinnen und Schüler zugeschnitten.
Für den Islamischen Unterricht wurde ein neuer Lehrplan erstellt. Darin sind die Fachinhalte des bisher gültigen sogenannten „Erlanger Lehrplans“ voll integriert. Der Lehrplan wurde außerdem an die Systematik des LehrplanPLUS angepasst, damit ist er wie die aktuell gültigen Lehrpläne aller anderen Fächer an der Grund- und Mittelschule aufgebaut.
An welchen Schulen wird Islamischer Unterricht eingerichtet werden?
Der Unterricht kann dann eingerichtet werden, wenn an der betreffenden Schule auch ein Ethik-Angebot eingerichtet ist, Anträge für die Teilnahme am Islamischen Unterricht in genügend großer Anzahl vorliegen und entsprechend Lehrkräfte zur Verfügung stehen.
Das Staatsministerium geht davon aus, dass in den kommenden Jahren die Zahl der Standorte und Unterrichtgruppen zunehmen wird und Islamischer Unterricht an mehr Schulen in Bayern als bisher angeboten werden kann.
Von wem wird der Islamische Unterricht künftig unterrichtet?
Im Fach Islamischer Unterricht werden staatliche Lehrerinnen und Lehrer eingesetzt, die über die Befähigung zum Lehramt an öffentlichen Schulen oder eine vergleichbare pädagogische Qualifikation verfügen. Dies werden in der Regel diejenigen Lehrkräfte sein, die Ihr Kind auch bisher unterrichtet haben.

Wie kann mein Kind künftig am Islamischen Unterricht teilnehmen?
Für die Teilnahme am Islamischen Unterricht ist eine Anmeldung durch die Eltern bzw. den volljährigen Schüler/die volljährige Schülerin erforderlich. Ihre Schule kommt hierfür – wie bisher auch – auf Sie zu.
München, im April 2021