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Aktuelle Informationen

10.2.2023

Umgang mit Fremden

Stets besteht große Sorge, dass Kindern auf dem Schulweg oder in der Freizeit von fremden Personen Schaden zugefügt werden könnte. Es gab kürzlich Vorfälle im Stadtgebiet, bei denen Kinder von Fremden angesprochen wurden. Aus der Südstadt sind uns keine Vorkommnisse bekannt.

In der Schule sprechen wir regelmäßig über den passenden Umgang mit Fremden und ermahnen die Kinder, niemals mit einer fremden Person mitzugehen, egal was diese verspricht.

Bitte thematisieren Sie auch zu Hause entsprechende Situationen und üben Sie mit Ihrem Kind spielerisch geeignetes Verhalten.

S. Hippelein, Schulleiterin

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20.12.2022

Liebe Eltern an der Kopernikusschule,

das Kalenderjahr 2022 neigt sich zu Ende, ungefähr ein Drittel des Schuljahres 2022/23 liegt hinter uns.
Wir begannen dieses Schuljahr mit viel Aufregung, denn wir mussten eine Förderstunde aus der Stundentafel streichen und bekamen weniger Lehrerstunden zugewiesen. Auch die Unterstützungsstunden durch Drittkräfte wurden reduziert. Dennoch lernten unsere Schüler und Schülerinnen fleißig.

Corona blieb zwar ein Thema, beeinträchtigte den Schulalltag jedoch weniger als in den Vorjahren. So konnte das Schulleben wieder vielfältiger gestaltet werden.
Wir feierten gemeinsam den Schulanfang in zwei multireligiösen Veranstaltungen.
Die meisten 4. Klassen durften einen erlebnisreichen und sozialfördernden Tag beim Floßbau verbringen. In den 2. Klassen wurde in Zusammenarbeit mit der Johanniter Unfallhilfe wieder das Projekt „Im Herzen bunt“ durchgeführt. Diese Aktionen „Floßbau“ und „Im Herzen bunt“ wurden finanziert von den Stadtteilpaten, worüber wir sehr dankbar sind.
Auch sonst gab es viele Höhepunkte im Schulleben.
Für die Eltern der 4. Jahrgangsstufe wurde der Elternabend „Achtung Grenze!“ angeboten, für alle Eltern ein Elterncafe mit pädagogischem Schwerpunkt.
Für die Schüler und Schülerinnen jeder Klasse gab es zweimal eine abwechslungsreiche Bewegungsbaustelle. Die Erstklässler wurden vom 1. FCN beschenkt und dürfen kostenlos ein Bundesliga-Spiel besuchen. Die Erst- und Zweitklässler nahmen an der Nikolaus-Stiefel-Aktion der Firma Beck teil.

Auch innerhalb der Klassen gab es viele Unternehmungen:
Unterrichtsgänge in die Natur, ins Kindermuseum, in die Bücherei und zum Christkindlesmarkt, Theaterbesuche und Veranstaltungen im Sternenhaus.
Die Aktion „Achtung Grenze!“ wurde in der Klasse 4a durchgeführt und ist für alle 4. Klassen angedacht. In den 3. Klassen begannen die Entspannungs-Workshops in Zusammenarbeit mit der Techniker Krankenkasse. Einige Klassen gingen bereits zum Eislaufen, was Anfang 2023 fortgesetzt wird.

Leider wurde der Schulalltag durch Krankheiten stark beeinträchtigt. Viele Kinder und Lehrkräfte konnten zeitweise nicht in die Schule kommen und mussten sich auskurieren.
Wir hoffen, dass sich diese Situation nach den Weihnachtsferien wieder bessert und alle gesund werden und bleiben.

Im Januar werden wir die Lernentwicklungsgespräche wie geplant durchführen.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihren Familien erholsame Ferien, ein fröhliches Weihnachtsfest
und einen guten Start in ein gesundes, friedliches, zufriedenes Jahr 2023!

S. Hippelein, Schulleiterin

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Nürnberg, den 05.09.2022

Liebe Eltern,
ich wünsche Ihren Kindern und Ihnen ein fröhliches und gesundes Schuljahr 2022/23 !
Wir freuen uns auf den Unterricht in der Kopernikusschule.
Anbei erhalten Sie einige wichtige Informationen zum Schuljahresbeginn:

Kontaktdaten :
Bitte informieren Sie uns sofort, wenn sich Ihre Handynummer, sonstige Telefonnummern, E-Mail-Adresse oder Anschrift ändert.
Wir benötigen unbedingt eine E-Mail-Adresse von Ihnen, die Sie zuverlässig abrufen und lesen.

Benachrichtigung der Schule bei Erkrankung :

Kann Ihr Kind die Schule wegen einer Erkrankung nicht besuchen, müssen Sie unbedingt die Schule informieren.
Rufen Sie bitte zwischen 7.15 und 7.45 Uhr in der Schule an (Telefonnummer: 0911/2313942).
Versäumte Inhalte müssen selbstständig nachgearbeitet werden.

Bitte teilen Sie uns mit, wenn Ihr Kind unter einer ansteckenden Krankheit oder Läusebefall leidet.
Ist ihr Kind erkrankt oder in Quarantäne, darf es die Schule nicht besuchen.

Erkrankung, Allergien, Beeinträchtigungen :
Wichtig ist für uns zu wissen, falls ein Kind unter Allergien, chronischen Erkrankungen oder sonstigen Beeinträchtigungen leidet. Bitte teilen Sie dies der Klassenlehrkraft unbedingt mit.

Covid-19-Maßnahmen :
Aktuell gelten die bekannten Hygienevorgaben sowie eine Maskenempfehlung.
Freiwillig sollen sich die Kinder vorerst dreimal wöchentlich zu Hause testen. Die Selbsttests dafür geben wir den Kindern mit. Wenn Ihr Kind sich nicht testet, soll es die Tests bitte wieder in der Schule zurückgeben.

Mit freundlichen Grüßen

S. Hippelein, Schulleiterin

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Aktuelle Informationen zum Unterrichtsbetrieb nach den Sommerferien (Stand: 27.07.2022)

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

vor den Sommerferien möchten wir Ihnen einen kurzen Ausblick auf die Covid-19-Schutzmaßnahmen an den Schulen im Schuljahr 2022/23 geben.
Zwar sind die Infektionszahlen zuletzt gestiegen. Kinder und Jugendliche haben jedoch in aller Regel nur milde Verläufe. Ein gleichbleibendes Infektionsgeschehen vorausgesetzt, sind verpflichtende Maßnahmen wie Masken oder Tests daher bis auf Weiteres nicht vorgesehen.

Somit gelten nach jetzigem Stand die derzeitigen Hygieneempfehlungen auch beim Schulstart im September. Einen Überblick über die aktuellen Hygieneempfehlungen sowie Hinweise zum Vorgehen bei einem bestätigten Infektionsfall entnehmen Sie bitte den unten stehenden Informationen.

Auf folgende Punkte möchten wir besonders hinweisen :
— Auch im neuen Schuljahr gilt: Wer krank ist, bleibt zuhause – unabhängig davon, ob ein COVID-19-Verdacht besteht. So können Ansteckungen in der Schule wirksam verhindert werden. Danke für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung !
— Wir empfehlen, dass sich die Schülerinnen und Schüler sowie Kinder der SVE an Förderschulen unmittelbar vor dem ersten Schultag im neuen Schuljahr testen – entweder zuhause mit einem Selbsttest, wie er im Handel erhältlich ist, oder – ggf. kostenpflichtig – in einem Testzentrum, einer Apotheke oder beim Hausarzt.

Ob weitere Vorkehrungen zu treffen sind, hängt von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens ab. Abzuwarten bleibt auch, welche Rechtsgrundlagen das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes vorsieht, das spätestens ab dem 24. September 2022 gelten wird.

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie erholsame und vor allem gesunde Sommerferien !
Mit freundlichen Grüßen

Ihr Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Coronavirus – Hygienemaßnahmen an den Schulen in Bayern (Stand: 27.07.22)

1. Empfohlene Hygienemaßnahmen im Schulbereich
Für einen möglichst sicheren Unterrichtsbetrieb empfehlen wir insbesondere die Einhaltung der folgenden Hygienemaßnahmen :

Basis-Hygienemaßnahmen
— Lüften: Klassen- bzw. Unterrichtsräume sollten weiterhin mind. alle 45 Minuten, im Idealfall alle 20 Minuten über mehrere Minuten durch vollständig geöffnete Fenster gelüftet werden. Es können weiterhin auch (dezentrale) Lüftungsanlagen oder unterstützend mobile Luftreiniger eingesetzt werden. Diese ersetzen jedoch nicht das regelmäßige Lüften.
— Händewaschen: Regelmäßiges Händewaschen mit Seife für mind. 20 Sekunden senkt das Infektionsrisiko für sich selbst und andere.
— Husten- und Niesetikette: Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch sollte weiterhin selbstverständlich sein.
— Abstandhalten: Wo immer möglich, sollte im Schulgebäude ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

Masken
— In Innenräumen wird das Tragen einer Maske allgemein empfohlen. Auch im Unterricht kann selbstverständlich freiwillig eine Maske getragen werden.
— Ausdrücklich empfehlen wir das Tragen einer Maske vor allem auf den Begegnungsflächen der Schule (z. B. Gänge, Treppenhäuser, Pausenhalle) sowie nach einem bestätigten Infektionsfall in der Klasse für fünf Schultage auch im Unterricht.
— Im öffentlichen Personennahverkehr gilt die dort geregelte Maskenpflicht. Im freigestellten Schülerverkehr, also in den Schulbussen, wird das Tragen einer Maske als wichtiges Element des Infektionsschutzes empfohlen.

Umgang mit Krankheitssymptomen
— Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, bleibt zuhause – unabhängig davon, ob COVID-19-Verdacht besteht oder nicht.
— Bei nach drei Tagen anhaltendem Fieber, deutlich reduziertem Allgemeinzustand und Verschlechterung des Befindens sollte ein Arzt aufgesucht werden.
— Bei leichten Symptomen, wie Schnupfen oder Halskratzen, empfehlen wir, vor dem Schulbesuch zu Hause einen Selbsttest durchzuführen. Alternativ kann ein Antigen-Schnelltest beim Hausarzt oder im Testzentrum Aufschluss über eine mögliche Infektion geben. In der Schule finden keine Testungen statt.
— Zusätzlich kann bei leichten Erkältungssymptomen das Tragen einer Maske davor schützen, dass ggfs. das SARS-CoV-2-Virus weitergegeben wird.

2. Umgang mit bestätigten Infektionsfällen

Für positiv auf eine SARS-CoV-2-Infektion getestete Personen gelten laut Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums (AV Isolation) folgende verbindliche Vorgaben:

— Eine positiv getestete Person (Nukleinsäure-/PCR-Test oder Antigen-Schnelltest durch geschultes Personal) befindet sich grundsätzlich mindestens fünf Tage seit Erstnachweis des Erregers in Isolation und darf die Schule nicht besuchen. Die Fünf-Tage-Frist beginnt am Tag nach dem Erstnachweis (Tag 1). Der Tag der Abstrichnahme ist Tag Null. Positiv getestete Personen müssen sich unverzüglich nach Kenntniserlangung des positiven Testergebnisses in Isolation begeben.

Die Isolation kann frühestens nach Ablauf von fünf Tagen nach Erstnachweis des Erregers beendet werden, wenn seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht.

— Liegt an Tag fünf der Isolation keine Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden vor, dauert die Isolation zunächst weiter an. Sie endet, wenn die betreffende Person seit mindestens 48 Stunden symptomfrei ist, spätestens aber nach 10 Tagen.

Eine Freitestung ist zur Beendigung der Isolation nicht erforderlich; die Schule kann somit spätestens nach 10 Tagen wieder besucht werden.

— Für die Dauer von fünf Tagen nach dem Ende der Isolation empfiehlt das Gesundheitsministerium das Tragen einer FFP2-Maske (auch in der Schule).

— Wird nach einem positiven Antigentestergebnis ein PCR-Test durchgeführt, endet die Isolation automatisch, sofern der durchgeführte PCR-Test ein negatives Testergebnis erbringt (und sich der Antigentest somit als falsch positiv herausstellt).

Für die Schule ist die Information über eine positive Testung hilfreich.

 Kontakt
Kopernikusschule

Grundschule Nürnberg
Gabelsbergerstraße 41
90459 Nürnberg

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Über uns

Im Herzen der Südstadt liegt eine der größten Grundschulen Nürnbergs.
Kulturelle Vielfalt, Lebendigkeit und ein friedliches Miteinander kennzeichnen unsere Schülerschaft.

Der Namensgeber unserer Schule ist Nikolaus Kopernikus, 1473 in Thorn (Polen) geboren und am 24. Mai 1543 in Frauenburg gestorben.
Sein astronomisches Werk »De Revolutionibus Orbium Coelestium«, wird 1543 in Nürnberg gedruckt.
Es gehört zu den Meilensteinen der Astronomie der Neuzeit.
Mehr dazu und Wissenswertes über die Kopernikusschule finden Sie auf unserer Homepage.