Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung und des Internets für Schülerinnen und Schüler an der Kopernikusschule
 
 
Teil I: Grundlegende Informationen für die Erziehungsberechtigten
 
A. Allgemeines
 
Die EDV-Einrichtung der Schule im Computerraum und in den Klassenzimmern und das Internet können als Lehr- und Lernmittel genutzt werden. Dadurch ergeben sich
vielfältige Möglichkeiten, pädagogisch wertvolle Informationen abzurufen. Gleichzeitig besteht jedoch die Gefahr, dass Schülerinnen und Schüler Zugriff auf Inhalte erlangen, die ihnen nicht zur Verfügung stehen sollten. Weiterhin ermöglicht das Internet den Schülerinnen und Schülern, eigene Inhalte weltweit zu verbreiten.
 
Die Kopernikusschule gibt sich deshalb für die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen und des Internets die folgende Nutzungsordnung.
Diese gilt für die Nutzung von Computern und des Internets durch die Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts sowie außerhalb des Unterrichts zu unterrichtlichen Zwecken.
 
B. Nutzungsregeln
 
1. Schutz der Geräte
Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen zu erfolgen. Störungen und Schäden sind sofort der aufsichtführenden Person zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen. Bei Schülerinnen und Schülern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, hängt die deliktische Verantwortlichkeit von der für die Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderlichen Einsicht ab (§823 Abs. 3 BGB). Elektronische Geräte sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet. Deshalb sind
während der Nutzung der Schulcomputer Essen und Trinken verboten, ebenso das
Aufbewahren von Essen und Trinken in unmittelbarer Nähe zu den Geräten.
 
2. Anmeldung an den Computern
Die Nutzung der Computer und des Internets ist im Normalfall ohne individuelle
Authentifizierung möglich. Zur Nutzung bestimmter Dienste, z.B. von Lernplattformen ist eine Anmeldung mit Benutzernamen und Passwort erforderlich.
Nach Beendigung der Nutzung nach individueller Authentifizierung haben sich die Schülerinnen und Schüler am PC bzw. beim benutzten Dienst abzumelden. Für Handlungen im Rahmen der schulischen Internetnutzung sind die jeweiligen Schülerinnen und Schüler verantwortlich.
Sofern Schülern individuelle Passwörter übergeben werden, müssen diese vertraulich behandelt werden. Das Arbeiten unter einem fremden Passwort ist verboten. Wer vermutet, dass sein Passwort anderen Personen bekannt geworden ist, ist verpflichtet, dieses zu ändern.
 
3. Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation
Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. In Ausnahmefällen sind Absprachen mit dem Systembetreuer möglich. Fremdgeräte (beispielsweise Peripheriegeräte wie externe Datenspeicher oder persönliche Notebooks) dürfen nur mit Zustimmung des Systembetreuers, einer Lehrkraft oder der aufsichtführenden Person am Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden. Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden großer Dateien (etwa Filme) aus dem Internet ist zu vermeiden. Sollte ein Nutzer unberechtigt größere Datenmengen in seinem Arbeitsbereich ablegen, ist die Schule berechtigt, diese Daten zu löschen.
 
4. Verbotene Nutzungen
Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Strafrechts, des Urheberrechts, des Datenschutzrechts und des Jugendschutzrechts, sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen. Verboten ist auch die Nutzung von Online-Tauschbörsen, Kaufportalen sowie die Nutzung von Onlinespielen. Die Verbreitung und das Versenden von belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalten ist unzulässig. Grundsätzlich sind die genannten Inhalte seitens der Stadt Nürnberg durch Filtereinrichtungen unzugänglich. Auch der Downlowd von Daten (z.B. Videos, Musik, Spiele) ist verboten und hat unter Umständen rechtliche Konsequenzen für die Durchführenden. Zur rechtlichen Klärung dürfen Protokolldateien an die strafverfolgenden Behörden ausgegeben werden.
 
5. Protokollierung des Datenverkehrs
Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Diese Daten werden in der Regel nach einem Monat gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauchs der schulischen Computer begründen. In diesem Fall sind die personenbezogenen Daten bis zum Abschluss der Prüfungen und Nachforschungen in diesem Zusammenhang zu speichern. Im WLAN wird eine benutzerbezogene Speicherung der Daten vorgenommen, die auch die abgerufenen Inhalte protokoliert und nicht umgangen werden kann.
Der Datenschutzbeauftragte und der Systembetreuuer werden von ihren Einsichtsrechten nur stichprobenartig oder im Einzelfall in Fällen des Verdachts von Missbrauch Gebrauch machen.
 
6. Nutzung von Informationen aus dem Internet
Die Nutzung der EDV-Einrichtung und des Internets ist nur im Unterricht und außerhalb des Unterrichts zu schulischen Zwecken zulässig. Die Nutzung der EDV-Einrichtung und des Internets zu privaten Zwecken ist nicht gestattet. Als schulisch ist ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der unter Berücksichtigung seines Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit in Zusammenhang steht. Das Herunterladen von Anwendungen ist nur mit Einwilligung der Schule zulässig. Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebot Dritter im Internet verantwortlich. Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen werden noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden. Beim Herunterladen sowie bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten.
 
7. Verbreiten von Informationen im Internet
Werden Informationen im bzw. über das Internet verbreitet, geschieht das unter Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen. Die Veröffentlichung von Internetseiten der Schule bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung. Für fremde Inhalte ist insbesondere das Urheberrecht zu beachten. So dürfen beispielsweise digitalisierte Texte, Bilder und andere Materialien nur mit Zustimmung des Rechtsinhabers auf eigenen Internetseiten verwendet oder über das Internet verbreitet werden. Der Urheber ist zu nennen, wenn dieser das wünscht. Das
Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Daten von Schülerinnen und Schülern sowie
Erziehungsberechtigten dürfen auf den Internetseiten der Schule nur veröffentlicht werden, wenn die Betroffenen wirksam eingewilligt haben. Die Einwilligung kann widerrufen werden. In diesem Fall sind die Daten zu löschen. Für den Widerruf der Einwilligung muss kein Grund angegeben werden. Die Schülerinnen und Schüler
werden auf die Gefahren hingewiesen, die mit der Verbreitung persönlicher Daten im Internet einhergehen. Weiterhin wird auf einen verantwortungsbewussten Umgang der Schülerinnen und Schüler mit persönlichen Daten hingewirkt.
 
8. Nutzung außerhalb des Unterrichts zu unterrichtlichen Zwecken
Außerhalb des Unterrichts kann in der Nutzungsordnung im Rahmen der pädagogischen Arbeit ein Nutzungsrecht gewährt werden. Die Entscheidung hierüber und auch, welche Dienste genutzt werden können, trifft die Schule. Wenn ein
solches Nutzungsrecht geschaffen wird, sind alle Nutzer über die einschlägigen Bestimmungen der Nutzungsordnung zu unterrichten. Die Schülerinnen und Schüler, sowie im Falle der Minderjährigkeit ihre Erziehungsberechtigten, versichern durch ihre Unterschrift, dass sie diese Ordnung anerkennen.
 
 
C. Schlussvorschriften
 
Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung und tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung durch Aushang in der Schule in Kraft. Einmal zu jedem Schuljahresbeginn findet für Nutzer eine Belehrung statt. Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.

 
Teil II: Regeln für die Mediennutzung für Schülerinnen und Schüler
 
1. Ich gehe mit der Computer-Ausstattung sorgsam um.
2. Während der Nutzung der Schulcomputer ist das Essen und Trinken verboten, ebenso das Aufbewahren von Essen und Getränken in der unmittelbaren Umgebung zu den Geräten.
3. Ich nutze den Computer nur für das Unterrichtsthema.
4. Externe Geräte und Medien (z.B. USB-Sticks, CDs, DVDs und Smartphones) verwende ich nur mit Erlaubnis der Lehrkraft.
5. Wir besprechen im Unterricht die Internetseiten, die benutzt werden dürfen. Ich bleibe auf diesen Seiten.
6. Persönliche Daten und Fotos, die mich zeigen, gebe ich nicht ohne Einwilligung der Lehrkraft oder Aufsichtsperson weiter.
7. Bevor ich Fotos und Daten anderer Personen verwende, muss ich diese um Erlaubnis bitten. (Das Internet vergisst nichts!)
8. Werke von anderen Personen muss ich als deren Eigentum kennzeichnen.
 
Ich weiß, dass ich die Computer der Schule nur dann benutzen darf, wenn ich mich an die oben genannten Regeln halte.
 
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Name der Schülerin/des Schülers                      Klasse
 
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Datum                                               Unterschrift
 
 
Erklärung
 
Die Nutzungsordnung in ihrer aktuell gültigen Fassung haben wir zur Kenntnis genommen und mit unserem Kind besprochen.
 
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Ort Datum
 
 
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Name der Schülerin/des Schülers Klasse Unterschrift d. Erziehungsberechtigten

 Kontakt
Kopernikusschule

Grundschule Nürnberg
Gabelsbergerstraße 41
90459 Nürnberg

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